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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma Gabelstapler Service AG


 
A. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns getätigten Geschäfte und für alle Niederlassungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für unsere Online-Angebote. Für den Fall, dass in Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner abweichende Regelungen vorgesehen sind, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
     

  2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit einem Kunden, soweit nicht ausdrücklich andere Bedingungen einbezogen werden.
     

  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für eventuelle Folgeverträge oder Zusatzvereinbarungen, wie Wartungs- oder Reparaturaufträge.

 
 
B. Vertragsabschluss

 

  1. Die Onlineangebote sind stets freibleibend.
     

  2. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung.
     

  3. Bei individualisierten Einzelangeboten an den Kunden erfolgt der Vertragsabschluss mit der Annahme des Angebots durch den Kunden.
     

  4. Unsere Angebote sind stets Verkaufsangebote.
    Mit der Annahme des Angebots kommt ein Kaufvertrag zustande. Für den Fall, dass im Angebot eine Leasing, ein Mietkauf oder eine Finanzierung erwähnt sind, ist diese von uns nicht geschuldet, sondern wird durch uns nur vermittelt. Leasing, Mietkauf oder Finanzierung ist stets die Angelegenheit des Käufers. Für den Fall, dass es dem Käufer nicht gelingt, einen Leasingvertrag, einen Mietkaufvertrag oder eine Finanzierung zustande zu bringen, ist dies das Risiko des Käufers und hat auf die Wirksamkeit des mit uns abgeschlossenen Kaufvertrags keinen Einfluss.

 
 
C. Vertragsgegenstand, Lieferumfang und Verpackung

 

  1. Unsere Lieferungen erfolgen jeweils ab Werk. Für den Fall, dass der Kunde die Versendung des Kaufgegenstands wünscht, vermitteln wir namens und im Auftrag des Kunden den Versand.
     

  2. Für den Lieferumfang des Kaufgegenstandes ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Andere Angaben in Prospekten, Katalogen oder in der Werbung, sowie mündliche Erklärungen sind für den Lieferumfang ohne Bedeutung.
    Dies gilt auch für Zeichnungen oder Abbildungen in Prospekten oder bei Internetangeboten. Wünscht der Kunde nach der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Änderung oder Ergänzung des Lieferumfangs, ist dies nur wirksam, wenn wir diese Änderung schriftlich bestätigt haben.

     

  3. Leistungsangaben beziehen sich auf den Normalbetrieb des Kaufgegenstandes bei mittleren Temperaturen, sowie ebenen, trockenen Fußböden. Eventuelle Abweichungen bei den Leistungsangaben sind im Rahmen üblicher Toleranzen zulässig.
    Transportverpackungen werden an der jeweiligen Auslieferungsniederlassung zurückgenommen, die Transportverpackungen müssen jedoch sauber und insbesondere frei von Fremdstoffen, sowie sortiert abgegeben werden.
    Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, können wir die Rücknahme von Transportverpackungen ablehnen oder Mehrkosten der Entsorgung berechnen.

 
 
D. Lieferbedingungen

 

  1. Lieferfristen sind stets unverbindlich und als circa Fristen zu verstehen.
    Etwas anderes gilt nur, wenn mit dem Kunden in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung ein festes Lieferdatum vereinbart ist.
    In diesem Falle sind die in der Sondervereinbarung niedergelegten Konditionen zu beachten.

 

E. Verzug

  1. Geraten wir mit der Lieferung des Kaufgegenstandes in Verzug, ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme des Kaufgegenstandes ablehne.
     

  2. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Kunde ausschließlich berechtigt, vom Verkauf zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder auf Verzugsschaden werden hiermit ausgeschlossen.

 

F.Zahlungsbedingungen

 

  1. Unsere Preise gelten jeweils für die Lieferung ab Werk. Es sind Nettopreise zuzüglich der jeweils am Rechnungsstellungstag gültigen Umsatzsteuer.
     

  2. Wird der Transport ausnahmsweise von uns organisiert und beauftragt, werden die Transportkosten gesondert in Rechnung gestellt.
     

  3. Die Rechnungsbeträge sind jeweils sofort zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser schriftlich vereinbart wurde.
     

  4. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unseren Ansprüchen stehen dem Kunde nur zu, soweit die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt wurden.

 
 
G. Zahlungsverzug

 

  1. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
     

  2. Bei Zahlungsverzug sind wir darüber hinaus berechtigt, die Vertragserfüllung zu verweigern oder für die Bezahlung unserer Forderung Sicherheiten zu verlangen.
    Dies gilt auch, wenn wir eine deutliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden feststellen müssen.

     

  3. Bei Zahlungsverzug sind wir des Weiteren berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
    Für den Fall, dass wir berechtigt sind, Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages geltend zu machen, beträgt dieser 30 % des vereinbarten Nettokaufpreises. Der Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger, für den Fall, dass wir einenhöheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweisen kann.

     

 
H. Eigentumsvorbehalt

 

  1. Die Eigentumsübertragung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. Bis zu diesem Zeitpunkt behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand ausdrücklich vor.
     

  2. Der Kunde ist bis zur Eigentumsübertragung nicht berechtigt, den Kaufgegenstand weiter zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
     

  3. Für den Fall, dass der Kunde den Kaufgegenstand zum Zwecke der Weiterveräußerung erwirbt, hat er uns dies bei Abschluss des Kaufvertrages anzuzeigen, ansonsten ist eine Weiterveräußerung des Kaufgegenstands bis zur Eigentumsübertragung unzulässig.
     

  4. Für den Fall, dass der Kunde uns bei Kaufvertragsabschluss angezeigt hat, dass er den Kaufgegenstand zur Weiterveräußerung erwirbt, ist ihm die Weiterveräußerung im normalen Geschäftsgang gestattet.
    In diesem Falle tritt der Kunde jedoch bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegen den Käufer der Vorbehaltsware in vollem Umfang an uns ab.
    Wir nehmen hiermit diese Abtretung an.
    Der Kunde kann die Forderung bei seinem Kunden einziehen. Wir sind jedoch berechtigt, jederzeit die Abtretung offenzulegen und die Forderung direkt einzuziehen.

     

  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, an dem Kaufgegenstand, solange er unter Eigentumsvorbehalt steht, Änderungen oder Umbildungen vorzunehmen.
     

  6. Solange der Kaufgegenstand unter Eigentumsvorbehalt steht, ist der Kunde verpflichtet,den Vorbehaltsgegenstand gegen Verlust oder Beschädigung ausreichend zu versichern. Der Kunde ermächtigt uns ausdrücklich, eventuelle Ansprüche aus einem solchen Versicherungsvertrag direkt gegenüber dem Versicherer geltend zu machen.
     

  7. Soweit während der Zeit, während der Eigentumsvorbehalt besteht, Wartungs- oder Inspektionsarbeiten durchzuführen sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten rechtzeitig zu erledigen.
     

  8. Der Kunde ist verpflichtet, uns über eventuelle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Vorbehaltsgegenstand zu unterrichten. Des Weiteren ist er verpflichtet, den Vollstreckungsgläubiger unverzüglich darüber zu unterrichten, dass es sich bei dem Kaufgegenstand um Vorbehaltsware handelt.
     

  9. Für den Fall, dass der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder sich seine Vermögensverhältnisse nachhaltig verändern, sind wir zur Rücknahme des Kaufgegenstands berechtigt. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich herauszugeben.
    Des Weiteren sind wir berechtigt, unter diesen Bedingungen vom Verkauf zurückzutreten.

 

I. Gewährleistungsansprüche

 

  1. Für Sachmängel an den von uns gelieferten Gegenständen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nur, wenn im Kaufvertrag die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
     

  2. Für den Fall, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen ist, hat der Kunde den Kaufgegenstand unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und uns diese unter Beachtung von § 377 HGB unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
     

  3. Für den Fall, dass wir zur Nachbesserung / Nachlieferung verpflichtet sind, übernehmen wir die hierfür entstehenden Kosten, dies gilt jedoch nicht für Wege- und Transportkosten, wenn sich der Kaufgegenstand nicht am Erfüllungsort (Verkaufsniederlassung) befindet.
     

  4. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln, Mangelfolgeschäden oder aus sonstigen Rechtsgründen sind auf den Kaufpreis des Kaufgegenstandes beschränkt.
     

  5. Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche, soweit kein Gewährleistungsausschluss vereinbart ist, richtet sich zunächst nach der einzelvertraglichen Vereinbarung.
    Die    Verjährungsfrist    beträgt    jedoch    maximal    zwölf   Monate    ab    Übergabe    des Kaufgegenstandes an den Kunden.
    Dies gilt nicht, soweit der Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

 
 
J. Sonstige Vereinbarungen

 

  1. Erfüllungsort für unsere Verträge ist der Sitz der jeweiligen Verkaufsniederlassung, von der aus der Kaufgegenstand bereitgestellt oder versandt wird.
     

  2. Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Unterganges, bzw. der zufälligen Beschädigung ab dem Zeitpunkt, ab dem ihm die Versandbereitschaft des Kaufgegenstandes mitgeteilt wurde.
    Ab diesem Zeitpunkt lagern wir den Kaufgegenstand auf Gefahr und Risiko des Kunden ein.

     

  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unseren Verträgen ist Reiden.
     

  4. Für alle von uns abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich schweizerisches Recht.
     

  5. Ein Dieselstapler muss gemäss dem jeweiligen kantonalen „Amt für Umwelt“, je nach Vorgabe mit einem Partikelfilter ausgestattet sein und gemäss den Herstellerangaben geprüft werden. Diese Vorgaben Variieren nach Standort und Einsatzbereich. Es ist Sache des Käufers, die Gesetzlichen Vorschriften dementsprechend einzuhalten und bei Bedarf den Stapler mit einem Partikelfilter nachzurüsten.

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